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ZR1 2026 13

Entscheide Obergericht

Graubünden · 2026-02-09 · Deutsch GR
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Dispositiv
  1. Die Beschwerde wird zufolge Gegenstandslosigkeit am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
  2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 400.00 verbleiben beim Kanton Graubünden und werden auf die Gerichtskasse genommen.
  3. [Rechtsmittelbelehrung]
  4. [Mitteilungen] Erste zivilrechtliche Kammer Der Vorsitzende Cavegn
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Obergericht des Kantons Graubünden Dretgira superiura dal chantun Grischun Tribunale d'appello del Cantone dei Grigioni Verfügung vom 9. Februar 2026 mitgeteilt am 10. Februar 2026 Referenz ZR1 26 13 Instanz Erste zivilrechtliche Kammer Besetzung Cavegn, Vorsitz Parteien A._____ Beschwerdeführerin Gegenstand fürsorgerische Unterbringung Anfechtungsobj. ärztliche Einweisung vom 2. Februar 2026

2 / 3 In Erwägung, – dass A._____ am 2. Februar 2026 von B._____, O.1._____, fürsorgerisch für maximal sechs Wochen in die Klinik C._____ eingewiesen wurde, – dass A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) dagegen am 3. Februar 2026 (Poststempel 4. Februar 2026, Eingang am 6. Februar 2026) beim Obergericht des Kantons Graubünden Beschwerde einreichte, – dass der Vorsitzende der Ersten zivilrechtlichen Kammer des Obergerichts am

6. Februar 2026 die Klinik C._____ zur Einreichung eines Berichts aufforderte, – dass die Klinik C._____ die Beschwerdeführerin am 9. Februar 2026 aus der fürsorgerischen Unterbringung entliess und dem Obergericht den Entlassungsentscheid gleichentags mitteilte, – dass die Beschwerde damit gegenstandslos geworden ist und am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben werden kann, – dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 400.00 beim Kanton Graubünden verbleiben und auf die Gerichtskasse genommen werden,

3 / 3 wird erkannt: 1. Die Beschwerde wird zufolge Gegenstandslosigkeit am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 400.00 verbleiben beim Kanton Graubünden und werden auf die Gerichtskasse genommen. 3. [Rechtsmittelbelehrung] 4. [Mitteilungen] Erste zivilrechtliche Kammer Der Vorsitzende Cavegn